Anwalt Strafrecht und Cybercrime, Strafverteidiger

Ihre Experten für
Strafrecht & Cybercrime in Zürich.

Mit Expertise und Biss liefern wir Resultate in jeder Situation.

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+41 (0)44 242 20 20

Bächtold Gallarotti Rechtsanwälte für Strafrecht, Zürich

Strafverteidiger

Geht es um Strafrecht, geht es um Freiheit.

Strafverteidigung ist Kampf. In einem Strafverfahren arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft meist auf die Verurteilung des Beschuldigten hin. Ohne einen erfahrenen und konsequenten Verteidiger sind Sie der Übermacht dieser Maschinerie ausgeliefert. Unsere Strafrechts-Experten verteidigen Sie. Planvoll, konsequent, effektiv.

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Strafanzeigen & Privatklagen

Jemand hat Ihnen Unrecht getan?

Vom Strafrecht erwarten Sie Schutz, Bestrafung, Schadenersatz und Genugtuung. Als erfahrene Privatklägervertreter setzen wir uns in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft für Ihre Interessen ein.

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Cybercrime / Internetkriminalität

Cybercrime ist äusserst vielschichtig.

Cybercrime hat viele Dimensionen. Bächtold Gallarotti agieren als Strafverteidiger, unterstützen die Strafverfolgung bei Cyber-Delikten und beraten Versicherungskunden ebenso wie Versicherungen im Ereignisfall. Mit Fachkompetenz und Erfahrung machen wir den Unterschied.

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Unsere Kunden

Privatpersonen

Strafrecht zielt auf die Person. Am häufigsten beraten und vertreten wir Privatpersonen.

Unternehmen

Anzeigeerstattung und Privatklägervertretung, insbesondere in Fällen von Cybercrime / Internetkriminalität und digitalisierter Kriminalität. Interne Untersuchungen.

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Behörden

Als Experten beraten wir Behörden, wie Staatsanwaltschaften und Gerichte in Sachen Cybercrime und stellen uns als ausserordentliche Staatsanwälte zur Verfügung.

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Unsere Rechtsanwälte

Unsere Rechtsanwälte sind selbst ehemalige Staatsanwälte. Sie kennen die Theorie und die einschlägige Rechtsprechung, aber auch die Arbeitsweise von Staatsanwaltschaft und Polizei genau. Zu wissen, wie die Gegenseite arbeitet und denkt, hilft und lässt sich nicht aus Büchern herleiten.

Kleines Portrait Foto von Simon Bächtold

Simon Bächtold

Rechtsanwalt, ex-Staatsanwalt (Cyber), Wirtschaftsinformatiker.

+41 (0)44 500 95 34

Kleines Portrait Foto von Geronimo Gallarotti

Geronimo Gallarotti

Rechtsanwalt, ex-Strafverfolger, LL.M. Internetrecht.

+41 (0)44 500 20 73

Häufig gestellt Fragen

Ein Strafrechtanwalt, also ein Anwalt für Strafrecht, unterstützt Sie entweder als Strafverteidiger oder als Geschädigtenvertreter beziehungsweise Privatklägervertreter.

Sobald strafrechtliche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden und Sie eine Vorladung erhalten oder sogar verhaftet werden, sollten Sie einen Strafverteidiger beiziehen.

Ein Geschädigtenvertreter oder Privatklägervertreter vertritt Sie im Strafverfahren als geschädigte Person und hilft Ihnen, Ihren Standpunkt und Ihre Beweise bestmöglich einzubringen. Der Privatklägervertreter ist Ihr Bindeglied zur Staatsanwaltschaft und macht zudem Ihre Privatklage auf Schadenersatz und/oder Genugtuung geltend.

Der erste Schritt ist in der Regel die kostenlose Erstauskunft (15 Min.) per Telefon oder E-Mail.

Entscheiden Sie sich für eine Mandatierung, verlangen wir einen Vorschuss und lassen Ihnen eine Vollmacht und einen Mandatsvertrag zukommen. Falls nötig, unterstützen wir Sie beim unverzüglichen Antrag auf amtliche Verteidigung / unentgeltliche Rechtspflege.

Anschliessend analysieren wir Ihren Fall gemensam mit Ihnen und teilen das Vertretungsverhältnis den Behörden und allfälligen Gegenparteien mit.

Der Begriff Pflichtverteidiger ist in der Schweiz eigentlich nicht gebräuchlich. Gemeint ist folgendes: Wird jemand verhaftet, der keinen bestimmten Rechtsanwalt verlangt, bestellt oft - zumindest in den Fällen der notwendigen Verteidigung - die Polizei oder die Staatsanwaltschaft einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin für die verhaftete Person. Rechtsanwälte, die sich als sogenannte Anwälte der ersten Stunde (Pikettanwälte) zur Verfügung stellen werden anhand kantonaler Listen kurzfristig aufgeboten.

Meist stellt der Pikettanwalt im Laufe der ersten Einvernahme den Antrag auf Einsetzung als amtlicher Verteidiger. Eine amtliche Verteidigung begleitet die beschuldigte Person dann in der Regel während dem ganzen Strafverfahren, also unter Umständen während vieler Monate oder gar Jahre.

Auf den kantonalen Pikett-Listen finden sich viele sehr engagierte und kompetente Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es ist aber auch immer wieder zu hören, dass so Anwälte zu Strafrechtsmandaten kommen, die sonst schwerpunktmässig in anderen Rechtsgebieten tätig sind, möglicherweise andere Prioritäten haben und daher nicht immer die ideale Verteidigung bieten können.

Die Rechtsanwälte von Bächtold Gallarotti sind auf Strafrecht spezialisiert. Wir beschäftigen uns täglich und fast ausschliesslich mit Strafrecht, bilden uns regelmässig weiter und besprechen Fälle intern. So verfügen wir über grosse Erfahrung und ein entsprechendes Netzwerk unter spezialisierten Rechtsanwälten und bei den Staatsanwaltschaften.

Absolut. Schon ab dem ersten Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Das Anwaltsgeheimnis ist gesetzlich geschützt und gilt gegenüber jedermann und zeitlich unbegrenzt. Nur Sie (oder unsre Aufsichtsbehörde) kann uns davon entbinden. Wir können aber nie gezwungen werden, etwas zu offenbaren. Beachten Sie, dass Schriftverkehr mit uns (z.B. E-Mail) nicht beschlagnahmt werden darf (Siegelung), dass E-Mail, SMS und Telefon aber keineswegs abhörsicher sind.

Die meisten Klienten erzählen uns nicht von Beginn weg, was wirklich geschehen ist. Das ist verständlich und oft auch gar nicht nötig. Wir gehen damit um. Wir verteidigen Sie egal, ob die Vorwürfe gegen Sie stimmen oder nicht.

Auch und gerade wer etwas Strafbares getan hat, hat Anspruch auf effektive Verteidigung. Dies ist sogar gesetzlich vorgesehen (Vgl. Art. 130 StPO, notwendige Verteidigung).

Ja. Dass auch Unschuldige verurteilt werden, ist die nüchterne Realität. Gerade auch wenn man unschuldig ist, lohnt sich eine gute Strafverteidigung. Diese kann dafür sorgen, dass das Strafverfahren möglichst rasch mit einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung endet und die Unannehmlichkeiten des Strafverfahrens relatv gering bleiben. Werden Sie freigesprochen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren Verteidigungsaufwand.

Unsere Spezialität ist Strafrecht und Cybercrime sowie angrenzende Rechtsgebiete wie etwa Versicherungsrecht, Datenschutzrecht und Persönlichkeitsschutzrecht.

Wir verfügen aber auch über Erfahrung im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Erbrecht und Familienrecht. Sollten wir in einem Fall nicht über die nötige Expertise verfügen, empfehlen wir Ihnen jemanden, dem wir vertrauen oder holen uns Unterstützung.

Ganz einfach: Verwenden Sie unser Online-Formular zur Erstellung Ihrer Einsprache

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite "Einsprache gegen Strafbefehl".

Unser Standard-Stundenansatz ist Fr. 300. Bei hoher Komplexität, hoher Dringlichkeit oder grossem Streitwert erhöht sich der Ansatz entsprechend.

Wir übernehmen amtliche Mandate zu den anwendbaren Tarifen (amtliche Verteidigung, unentgeltliche Rechtsbeistandschaft).

Klienten mit angespannter Finanzlage unterstützen wir bei der Beantragung der amtlichen Verteidigung / unentgeltlichen Rechtspflege. Wo nötig vereinbaren wir Ratenzahlungen und ausnahmsweise auch partielle Erfolgshonorare (soweit sinnvoll und mit dem Standesrecht vereinbar).

Kontakt (Hauptadresse)

  • Adresse: Rotachstrasse 15, CH-8003 Zürich
  • Telefon: +41 (0)44 242 20 20
  • E-Mail:
    (Nicht für Inca Mail verwenden. Individuelle Mailadressen finden sich hier.)
  • Anfahrt ÖV:

    Über Goldbrunnenplatz / Schmiede Wiedikon mit Tram Nr.   9   oder Tram Nr.  14  . S-Bahn: Der Bahnhof Wiedikon ist in Gehdistanz (10 Min.).

  • Anfahrt mit dem Auto:

    Ein Kundenparkplatz ist vorhanden. Zudem gibt es Parkplätze in der blauen und weissen Zone.

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